Für Verträge und andere Geschäftsbeziehungen zwischen uns, Akibyte GmbH (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt), und dem Empfänger der Leistung (im Folgenden „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer sowie an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die angebotenen Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit (i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.1 Gegenstand des Vertrags zwischen uns und dem Kunden sind die gemäß Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Leistungen.
1.2 Sofern wir für den Kunden Entwurfs-, Design-, Produktions-, Entwicklungs- oder Programmierungsleistungen erbringen, handelt es sich hierbei um Werkleistungen. Im Übrigen, insbesondere bei Beratungs- und Optimierungsleistungen, handelt es sich um Dienstleistungen.
1.3 Sofern wir Dienstleistungen erbringen, betreffen diese keine konkreten Erfolge und werden deshalb auch nicht als vertragliche Leistung geschuldet. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir nicht die Erreichung eines bestimmten Erfolges (z. B. höhere Konversionsraten, Umsatzsteigerungen). Etwas anderes gilt nur, wenn im Angebot ausdrücklich eine Erfolgsgarantie vereinbart wurde.
2.1 Angebote von uns sind freibleibend; von uns erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich; das Gleiche gilt für Ideen, Konzepte, Strategien, Gestaltungsvorschläge. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot mindestens in Textform beauftragt hat oder mit den beauftragten Leistungen begonnen wurde.
2.2 Der Vertragsschluss kann schriftlich oder fernmündlich (z. B. Videochat, Telefon) erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals in schriftlicher Form zu erhalten. Fernmündlich geschlossene Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen dürfen.
2.3 Führt eine nachträgliche Leistungsänderung aufgrund eines Wunsches des Kunden zu Änderungen des Leistungsumfangs, wird der Aufwand zwischen den Parteien neu vereinbart.
2.4 Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden zum vereinbarten Leistungsumfang sind schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Erhöhen sich dadurch die Kosten oder verschiebt sich der Fertigstellungszeitpunkt, erstellen wir ein Ergänzungsangebot. Dieses wird erst Vertragsbestandteil, wenn der Kunde es bestätigt.
2.5 Von der Änderung oder Ergänzung betroffene Termine und Fristen werden soweit erforderlich verschoben. Neue Termine werden dem Kunden im Ergänzungsangebot mitgeteilt.
3.1 Sämtliche Preise und Kosten verstehen sich als Netto-Beträge, zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die von uns angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich.
3.2 Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, sofern nicht im Angebot abweichend geregelt, sofort nach Rechnungserteilung. Grundsätzlich ist die Vergütung bei Vertragsabschluss fällig. Der Rechnungsbetrag ist bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 8 Tagen auszugleichen.
3.3 Wir haben Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen, insbesondere für Dienstleistungen Dritter, Mediabudgets oder Reise- und Übernachtungskosten.
3.4 Die vereinbarte Vergütung umfasst vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keine Budgets für Werbekampagnen des Kunden (z. B. Meta, Google, andere Plattformen). Diese Budgets sind separat vom Kunden bereitzustellen und ggf. direkt an den Plattformbetreiber zu entrichten.
3.5 Wir stellen dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. auch durch Erfüllungsgehilfen).
3.6 Bei Bedarf können wir eine Bonitätsprüfung durchführen, bevor bestimmte Zahlungsarten (z. B. Kauf auf Rechnung) angeboten werden.
3.7 Unsere Bankverbindung für Überweisungen:
Kontoinhaber: Akibyte GmbH
IBAN: DE10 7015 0000 1008 8144 42
BIC: SSKMDEMMXXX
3.8 Die Abrechnung für Vergütung und Auslagen erfolgt gemäß unserem Angebot. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Leistungen einzustellen oder zu pausieren, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt. Weitere Schadensersatzansprüche, z. B. Verzugszinsen, bleiben unberührt.
4.1 Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist und – sofern vereinbart – alle für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen bzw. alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht sind.
4.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
4.3 Ist der Kunde im Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen.
4.4 Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
5.1 Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
5.2 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch uns ist eine kooperative Zusammenarbeit erforderlich. Hierzu wird der Kunde alle notwendigen Informationen, Dateien, Unterlagen, etwa erforderlichen Zugänge (z.B. FTP, Analysetools) sowie Hard- und Software, die wir zur reibungslosen Erbringung der Leistungen benötigt, rechtzeitig zur Verfügung stellen.
5.3 Der Kunde wird uns unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinweisen, die für die Erbringung der Leistungen durch uns relevant sein können. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Soweit Entwurfs-, Design- oder Programmierungs-, Produktions- oder Entwicklungsleistungen Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind, hat der Kunde die von uns erstellten Leistungsergebnisse innerhalb von angemessener Frist freizugeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen durch uns erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
5.5 Soweit der Kunde eigene Inhalte (z.B. Bild‑, Ton-, Textinhalte), beispielsweise zum Einfügen auf Webseiten durch uns, zur Verfügung stellt, sind diese Inhalte rechtzeitig und in dem vereinbarten Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde kann uns durch gesonderte Vereinbarung mit der Beschaffung von Inhaltselementen beauftragen, sofern uns dies möglich und zumutbar ist.
5.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, obliegt es dem Kunden, Sicherheitskopien, Backups oder Archivierungen der im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Daten und Unterlagen, sowie der von uns erstellten Leistungsergebnisse anzufertigen und vorzuhalten. Wir sind nicht verpflichtet, solche Daten zu archivieren, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht oder wir uns vertraglich hierzu verpflichtet haben.
5.7 Erforderliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, sind wir berechtigt, für den Zeitraum der Nichterbringung die Erbringung von Leistungen einzustellen bzw. zu pausieren, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Umsetzungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.
5.8 Akibyte GmbH ist nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses verantwortlich, wie etwa bestimmte Umsatzziele, Klicks, Leads, Roi oder ROAS, Einstellung von Personal. Sie zeigen lediglich auf welche Ergebnisse möglich sind. Ausnahme besteht, wenn zu dem Angebot eine Garantie beigelegt wurde, an welche sich Akibyte GmbH halten muss.
5.9 Wurde eine Garantie mit dem Kunden vereinbart in dem Angebot, so ist der Kunde verpflichtet sich an seine Mitwirkungspflichten zu halten. Wenn nach 2-fachen Auffordern und Verzug von mindestens 2 Wochen, eine Weiterarbeit gestört wird durch den Kunden, so erlischt die Garantie automatisch.
6.1 Die Abnahme durch den Kunden erfolgt binnen zwei Wochen nach Fertigstellung der erbrachten Leistungen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als erbracht und abgenommen, sofern die Abnahme nicht ausdrücklich und mit schriftlicher Begründung abgelehnt wird. Eine Verlängerung des Zeitraums kann gesondert vereinbart werden.
6.2 Wir sind berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, wenn es sich um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.
7.1 Wir erbringen die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, uns zur Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.
7.2 Dem Kunden ist bewusst, dass wir – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart – die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden. Auf Anforderung des Kunden erteilen wir innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste.
7.3 Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
8.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf unserer Seite nur durch den bekannt gegebenen Ansprechpartner zugesagt werden.
8.2 Die Parteien werden Termine schriftlich oder in Textform festlegen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.
10.1 Wir erbringen gegenüber dem Kunden keine Rechtsberatung. Der Kunde hat sich bei Zweifeln über die rechtliche Zulässigkeit, Tragweite und Konsequenzen aus bzw. hinsichtlich beauftragter Leistungen auf eigene Kosten Rechtsrat einzuholen.
10.2 Soweit der Kunde eigene Inhalte wie Bilder, Musik oder Texte zur Verfügung stellt, trägt er die alleinige rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche, datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für diese Inhalte.
10.3 Sofern von uns Webseiten erstellt werden, leisten wir nicht die Inhalte dieser Webseiten; die Gestaltung der Inhalte dieser Webseiten obliegt dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte und Angebote nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine entsprechende Beauftragung zwischen uns und dem Kunden vorliegt.
Der Kunde gewährleistet, dass alle uns überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder dass die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt uns insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
12.1 Soweit Entwurfs-, Design-, Produktions- oder Programmierungsleistungen Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind, räumen wir dem Kunden an den Leistungsergebnissen, soweit nicht abweichend vereinbart, das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungsergebnisse vertragsgemäß zu nutzen.
12.2 Zu den eingeräumten Rechten zählen insbesondere:
• das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, beispielsweise zur dauerhaften und/oder flüchtigen Speicherung auf elektrischen, elektromagnetischen, optischen Speichermedien, wie jeder Art von Festplatten, RAM, DVD, CD-ROM, Speicherkarten, USB-Sticks, per Datenfernübertragung in Rechenzentren etc.,
• das Recht zur Verbreitung der Leistungsergebnisse und von Vervielfältigungsstücken hiervon in jeder Form und mit jedem Mittel, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung der Leistungsergebnisse über drahtgebundene und drahtlose Netze (z.B. zum Download, in Client-Server-Umgebungen oder im Wege des Application-Service-Providing, Software as a Service oder Cloud-Computing) sowie
• das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass die Leistungsergebnisse Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.
12.3 Eine weitergehende Nutzung als in vorstehendem Abs. 1 dieses § 12 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungsergebnisse zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
12.4 Die Rechtseinräumung gemäß den vorstehenden Abs. 1 und 2 dieses § 12 wird gemäß § 158 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wirksam, wenn die Kunde die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütungszahlung vollständig geleistet hat. Wir gestatten die Benutzung der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig. Ein Übergang der Rechte nach den vorstehenden Absätzen findet jedoch durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
12.5 Sofern dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen eingeräumt werden, ermächtigen wir den Kunden, sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den jeweiligen Leistungsergebnissen gegen rechtsverletzende Dritte im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung dieser Ergebnisse oder einzelner Inhalte oder Elemente vorzugehen.
Wir sind berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung und als Referenz unentgeltlich zu benutzen.
14.1 Werden bei der Erbringung von Leistungen durch uns Open-Source- oder Standardsoftware oder andere Drittkomponenten eingesetzt, erfolgt dies in dem Stand, den diese bei Leistungserbringen haben. Wir sind nicht verpflichtet, erbrachte Leistungen und/oder die verwendeten Komponenten an spätere Änderungen bzw. Releases der verwendeten Komponenten anzupassen.
14.2 Programme von Drittanbietern werden jeweils in ihrer Grundversion eingesetzt. Ergänzungsmodule und/oder höhere Versionen, wie z.B. Enterprise Versionen, sind vom Kunden gesondert zu lizenzieren und zu vergüten.
Wir erbringen möglicherweise gleiche oder vergleichbare Leistungen wie die gegenüber dem Kunden auch für andere Kunden, die möglicherweise im Wettbewerb zum Kunden stehen. Ein Konkurrenzschutz wird dem Kunden deshalb nicht gewährt, es sei denn ein solcher ist mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart.
16.1 Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
16.2 Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
16.3 Sofern wir dem Kunden im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase Konzepte, Ideen und sonstige Entwürfe mitteilen, gelten auch diese als geheim und dürfen vom Kunden insbesondere nicht ohne unsere Zustimmung zu eigenen Zwecken genutzt oder umgesetzt werden.
16.4 Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, den Inhalt dieses Vertrages und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln.
16.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
16.6 Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
17.1 Sofern zwischen den Parteien eine Laufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Laufzeit automatisch um jeweils weitere 6 Monate (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien hinsichtlich Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist etwas anderes vereinbart haben.
17.2 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist nicht aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung entbehrlich ist.
17.4 Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
18.1 Unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder der eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
18.2 Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Beschränkung unserer Haftung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
18.3 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
18.4 Für jedwede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen von Websites etc., die durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit verursacht werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind an die jeweilige Providerfirma zu richten.
19.1 Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
19.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Auftrags sowie rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Kündigung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Für sonstige Mitteilungen genügt, soweit nicht anderweitig geregelt, die Textform (z.B. E-Mail).
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
21.1 Der Vertragsschluss zwischen der Akibyte GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der Akibyte GmbH zu erhalten.
21.2 Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Akibyte GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die Akibyte GmbH das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-und Dokumentationszwecken aufzeichnet.